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Frisches Erzeugnis

Services

Ernährungsberatung & Diättherapie*

Hier bekommen Sie

  • ernährungstherapeutische Empfehlungen

  • Einschätzung von Labor Ergebnissen

  • BIA-Messung

  • Besprechung des Ernährungsprotokolls

  • Festlegung der Ziele

  • Informationsvermittlung nach DGE-Qualitätsstandards

  • Beratung zu Essverhalten, Lebensmittelauswahl

  • Unverträglichkeiten

  • Ernährungsplan

  • Einkaufschulung

individuell auf dich & deine Ziele zugeschnitten.

Sie werden von mir in der praktischen Umsetzung der Veränderungen im Alltag begleitet und damit stärken Sie Ihre

Motivation & Gesundheit.

Sie lernen Ihren Individuellen Ernährungstyp kennen – durch die Ernährungsumstellung fühlen Sie sich wieder wohl, fit und energiereicher!

Hierzu erstelle ich für Sie

  • Ernährungsempfehlungen

  • Rezeptvorschläge

Sie werden von mir in der praktischen Umsetzung der Veränderungen im Alltag begleitet und damit stärken Sie Ihre Motivation & Gesundheit.

Beratung zum individuellen Stoffwechseltyp
(Metabolictyping)

*Primärprevention nach § 20 SGB V

Leistungen zur Primärprevention richten sich vor allem an gesunde Menschen. Im Fokus stehen die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, die Reduktion und Vermeidung von Übergewicht,  sowie Prävention in Kitas, Schulen und Lebenswelten älterer Menschen.

Auch Maßnahmen zum Verringern oder Verhindern von Beschwerden und Krankheiten (z.B. Diabetes Mellitus) zur Vermeidung von Folgeerkrankungen, sowie Themen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ werden bezuschusst.  Die Krankenkassen fördern die Präventionsangebote im Rahmen von Ernährungskursen oder Individualprävention.

Unsere Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls von den Krankenkassen gefördert. Sie unterliegen den Qualitätskriterien nach § 20(a) SGB V. Zudem entstehen Ihnen als Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Als Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiter sind diese Leistungen nach §3, NR. 34 EStG bis 500 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei.

 

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation richtet sich vor allem an kranke Menschen. Dazu gehören wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke.

 

Eine Ernährungsberatung nach § 43 SBG V

(Ernährungstherapie) wird im Zusammenhang mit einer Vielzahl von ernährungsbedingten Krankheiten gefördert. Auch bei Krankheiten die durch eine individuelle, angepasste Ernährungsweise gelindert werden können beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten. Hierfür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich, die Sie von mir bekommen und von Ihrem Arzt unterschrieben wird. Die Krankenkassen beteiligen sich in der Regel bis zu 85 % an den Kosten Ihrer Ernährungsberatung. In der Regel werden fünf bis sechs Termine bezuschusst.

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